Obwohl
Österreich-Ungarn, auf dem Berliner Kongress, das Recht
zugestanden wurde Bosnien-Herzegowina zu besetzen blieb das Gebiet
offiziell beim Osmanischen Reich. Als es dort jedoch, im Jahre
1908, zu einer Revolte der Jungtürken gegen den
absolutistisch regierenden Sultan Abdülhamid II. kam, sah
Österreich-Ungarn seine Chance das Gebiet endlich offiziell
und
vollständig der Donaumonarchie anzuschließen.
Um dieses Vorhaben zu erreichen trafen Österreich-Ungarn und
Russland auf dem böhmischen Schloss Buchlau ein Abkommen in
dem
beschlossen wurde, dass Bosnien-Herzegowina der Doppelmonarchie
zufallen solle, während den Russen im Gegenzug die freie
Durchfahrt durch den Bosporus und die Dardanellen zugesichert wurde.
Am 05. Oktober 1908 wurde die Annexion von Bosnien-Herzegowina
offiziell vollzogen. Das Osmanische Reich war zu diesem Zeitpunkt,
durch die bereits oben erwähnte Revolution, praktisch
handlungsunfähig und konnte daher nicht eingreifen.
Türkische Karikatur zur
Annexion Bosnien-Herzegowinas (Dieses Bild
ist gemeinfrei und nicht urheberrechtlich geschützt)
Für Österreich-Ungarn war der Anschluss des neuen
Gebietes
ein Außenpolitisches Desaster. Da Russland aufgrund eines
britischen Einspruchs die freie Durchfahrt durch die Dardanellen doch
nicht bekam, sah man sich von der Donaumonarchie hintergangen, was zu
einer akuten Kriegsgefahr führte. Das um ein weiteres Gebiet
ärmer gewordene Osmanische Reich reagierte mit einem
Handelsboykot
gegen Waren aus Österreich-Ungarn, was dem Handel des Landes
schwer zu schaffen machte.
Des Weiteren gab es auch innerhalb der Doppelmonarchie Streit darum, ob
das neue Gebiet nun von Österreich oder von Ungarn verwaltet
werden sollte. Obwohl man sich schließlich auf eine
gemeinsame
Verwaltung einigte hatte die Annexion eher Nach- als Vorteile
für
die Doppelmonarchie gebracht. Einzig das Deutsche Reich stellte sich
hinter Österreich-Ungarn indem der Reichskanzler Bernhard von
Bülow am 29. März 1909 die
Deutsch-Österreichische
Nibelungentreue beschwor.